"Streitende sollten wissen,
dass nie der eine ganz recht hat
und der andere ganz unrecht."
(Kurt Tucholsky)

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Der Streit um die Zitrone

Ein Vater beobachtet, wie sich zwei Geschwister um eine Zitrone streiten. Am Anfang sieht er noch zu, doch als es immer lauter wird, geht er hin und teilt sie gerecht in zwei Hälften. Beide Kinder fangen an zu weinen. Bestürzt fragt er, warum sie mit der gerechten Teilung nicht zufrieden seien. Schluchzend sagt ihm seine Tochter, sie habe die Schale für eine Bastelaufgabe in einem Stück abschälen wollen. Mit der halben Schale könne sie nichts anfangen. Darauf hin grollt ihr Bruder, er habe die Frucht auspressen wollen, um sich ein Glas heiße Zitrone zubereiten zu können. So erkennen beide, dass sie das Ganze hätten haben und zufrieden sein können, wäre nicht der gerechte Vater vorschnell dazwischen gegangen, sondern hätte ihnen geholfen, ihre Wünsche, Bedürfnisse, ihre Interessen auszutauschen.

Dies wäre mit Mediation nicht passiert.

zitrone

Was ist Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren in dem die Parteien ihre Konflikte selbst­verantwortlich mit Hilfe eines neutralen Dritten – dem Mediator – regeln.
Das Mediations­verfahren ist ergebnisorientiert. Ziel ist die einvernehm­liche Einigung, als tragfähige Grundlage für zukünftige private oder geschäftliche Beziehungen oder als Basis für eine faire Auseinandersetzung.
Die Parteien bestimmen den Verfahrensverlauf im wesentlichen mit. Durch alle Beteiligten kann dieses Verfahren auch jederzeit beendet werden.


  • Was bringt Mediation?

    • Alternative zum gerichtlichen Verfahren
    • autonom
    • selbstbestimmt
    • zeitliche Vorteile
    • individuelle Situationen werden beachtet
    • echte Konfliktbewältigung
  • Wann wird Mediation eingesetzt?

    Alle zwischenmenschlichen Konflikte können Gegenstand der Mediation sein.

    Wir legen besonderes Augenmerk auf Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten und Konflikte in Familien, wie z.B. Probleme bei:

    • der Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangs mit den Kindern
    • der güterrechtlichen und vermögensrechtlichen Auseinandersetzung von Ehegatten
    • der Regelung des Unterhalts
    • der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Mediation ist aber auch in anderen Bereichen, wie z.B. in:

    • Erbschaftssachen
    • Nachbarschaftsstreitigkeiten
    • Konflikten zwischen Unternehmen
    • Konflikten innerhalb von Unternehmen oder Institutionen
    • Arbeitsrechtstreitigkeiten

    eine gute Möglichkeit zur Konfliktbewältigung.

  • Wer kann Mediation in Anspruch nehmen?

    Mediation ist für alle geeignet, die einen Kon­flikt mit ihrem Konfliktpartner klären möchten und dabei auf selbstbestimmte Lösungen wert legen.
    Wichtigste Voraussetzung für ein erfolgreiches Mediationsverfahren ist die Bereitschaft, mit dem Konfliktpartner ins Gespräch zu kommen.

  • Kosten

    Mediationsverfahren können wesentlich kostengünstiger als langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang sein. Die Kosten ergeben sich aus der Art des jeweiligen Konfliktfalls und der aufgewendeten Zeit zur Lösung des Falls. In der Regel werden Stundensätze vereinbart, diese betragen mindestens 120,00 €/h. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig vom Einsatzbereich und den individuellen Vereinbarungen. Die Sätze werden vor Beginn der Mediation zwischen Mediator*in und den Mediand*innen vereinbart.

Kosten

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühren eines Rechtsanwaltes richten sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei sind die Gebührensätze von vielerlei Faktoren abhängig, insbesondere vom Streitwert, vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit.

Im Rahmen der ersten Beratung erfolgt grundsätzlich eine Abklärung mit Ihnen gemeinsam, in welchem Umfang Kosten und Gebühren anfallen können.

Hier weise ich Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie nicht in der Lage sind, Kosten anwaltlicher Tätigkeit zu tragen, die Möglichkeit haben, Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe(bei gerichtlichen Auseinandersetzungen) zu beantragen.

Beratungshilfe wird in der Regel gewährt, wenn der Antragsteller nachweist, dass er einkommens- und vermögenslos ist und anwaltlicher Hilfe bedarf. Zur Vermeidung von Nachteilen ist es ratsam, die Beratungshilfe vor dem ersten Gespräch beim Anwalt zu beantragen und dann mit dem Beratungshilfeschein einen Termin beim Anwalt seiner Wahl zu vereinbaren. Auch bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung ist es ratsam, bereits vor dem 1. Gespräch mit der Rechtsschutzversicherung Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, da bereits das Einholen einer Deckungszusage Kosten auslösen kann.

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